Verzollung in Deutschland, Export nach Deutschland, Export nach Europa
Zollabwicklung in Deutschland und der EU, Import nach Deutschland,
Zollabfertigung Deutschland, EU, Verzollung Deutschland, EU
Der Zollabfertigungsmechanismus in Deutschland und anderen EU-Ländern ist harmonisiert und standardisiert. Die Zölle sind in allen EU-Ländern gleich. Auf der Website der deutschen Zollverwaltung oder eines anderen EU-Landes kann man den Zoll- Code und das Ursprungsland einstellen und erhalten den Zollsatz, die Mehrwertsteuer sowie weitere Informationen über die notwendigen Unterlagen, das Vorliegen möglicher Beschränkungen und Einfuhrverbote für das gewünschte Produkt.
Einige Länder verfügen über die Erlaubnis zur präferenziellen Einfuhr bestimmter Warengruppen in das EU-Gebiet – die sogenannte Präferenz. Besteht eine Präferenz für ein bestimmtes Produkt, wird der Zoll gesenkt oder ganz entfallen. Die Präferenz kann in Anspruch genommen werden, indem man der örtlichen Zollbehörde ein Ursprungszeugnis Form A vorlegt.
Es wird empfohlen, die Zollabfertigung mindestens 3 Tage vor Ankunft der Ware durchzuführen, um Transportverzögerungen oder zusätzliche Kosten durch übermäßige Lagerung von Waren an Umschlagplätzen zu vermeiden.
Die Verzollung ist sowohl bei einer Zollstelle als auch bei einem zugelassenen Empfänger oder in einem Zolllager möglich.
Die Zollabfertigung bei einer Zollstelle kann entweder direkt an einer EU-Grenze oder bei einer Zollstelle im Hinterland erfolgen. Bei der Verzollung im Hinterland muss zunächst eine T1- Versandanmeldung bis zu einer vorher vereinbarten Zollstelle eröffnen werden. Dieser Versandschein wird mit einer ATC-Nummer abgefertigt, wenn der LKW an der Zollstelle ankommt.
Wenn die Option mit Zollabfertigung bei einem zugelassenen Empfänger oder in einem Zolllager gewählt wird, erfolgt die Abfertigung der T1 jedoch nicht mit einer ATC-, sondern mit einer ATB-Nummer. Ein zugelassener Empfänger kann Transitware bis zu 90 Tage ohne Zollabfertigung aufbewahren. Danach gibt es 3 Möglichkeiten: entweder die Zollabfertigung oder der Transport zu einem anderen zugelassenen Empfänger oder die Überführung in ein Zolllager, in dem die Transitware zeitlich unbegrenzt verbleiben darf.
Die Zollabfertigung in Deutschland kann für eine juristische Person erfolgen, die eine EORI-Nummer (Außenhandelsteilnehmernummer) besitzt. Eine EORI-Nummer kann jede in Deutschland registrierte juristische Person erhalten, die eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzt. Der Antrag heißt „Beteiligte Stammdaten“ und ist bei der Zollbehörde unte runterzuladen.
Der einzige Unterschied bei der Zollabfertigung in verschiedenen EU-Ländern ist der Mehrwertsteuersatz. Das spielt aber keine große Rolle, denn die Mehrwertsteuer werden am Ende des Abrechnungszeitraums vollständig an den Importeur zurückerstattet, unabhängig davon, ob das Produkt weiterverkauft, zur Produktion verwendet oder im Lager belassen wird.
Fiskalische Zollabwicklung, Import
Die fiskalische Zollabfertigung in einem der EU-Länder wird dann angewendet, wenn der Käufer der Waren, in dessen Namen die Zollabfertigung durchgeführt wird, in einem anderen EU-Land ansässig ist. Der Unterschied zwischen der fiskalischen Verzollung und der Standardverzollung besteht darin, dass im Land der Zollanmeldung keine Mehrwertsteuer zu zahlen ist, d. h. bei der Abfertigung werden nur gegebenenfalls Zollgebühren entrichtet, und der Käufer muss die Mehrwertsteuer gemäß den Verzollungsdokumenten in seinem Land bezahlen.
Bei der fiskalischen Verzollung müssen Waren aus dem Anmeldungsland unbedingt an die Adresse des Käufers in einem anderen Land gehen. Der Fiskalvertreter des Käufers in einem anderen Land (Zollanmelder) ist verpflichtet, auf Verlangen der Zoll- oder Steuerbehörden den Originalfrachtbrief und s.g. Gelangensbestätigung vorzulegen, der bestätigt, dass der Käufer die Waren an der Adresse im anderen Land erhalten hat. Die Gelangensbestätigung lässt man bei Warenempfänger unterzeichnen.
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